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   VGH Baden-Württemberg, 10.04.2006 - 13 S 358/06   

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VGH Baden-Württemberg, 10.04.2006 - 13 S 358/06 (https://dejure.org/2006,5735)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.04.2006 - 13 S 358/06 (https://dejure.org/2006,5735)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. April 2006 - 13 S 358/06 (https://dejure.org/2006,5735)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zu den Voraussetzungen und Auswirkungen einer nur teilweisen Gewährung von Prozesskostenhilfe - Rücknahme einer Ausweisungsverfügung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen und Auswirkungen einer nur teilweisen Gewährung von Prozesskostenhilfe im Fall der Irrelevanz des Teils des Streitgegenstandes ohne Erfolgsaussicht für den Streitwert und die Kostenentscheidung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 166; ZPO § 114; VwGO § 155 Abs. 1 S. 1
    D (A), Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, teilweise Klageabweisung, Kosten, Kostenrecht, Ausweisung, Gemeinschaftsrecht, Rücknahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 326
  • NVwZ-RR 2006, 855
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2006 - 13 S 358/06
    Das Gemeinschaftsrecht verlangt es nicht unbedingt und grundsätzlich, dass eine Verwaltungsbehörde eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung zurücknimmt (siehe EuGH, Urteil vom 13.01.2004 - Rs C-453/00 - Kühne und Heitz - Slg. 2004, I 837).
  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein straffälliger Ausländer in seine Heimat

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2006 - 13 S 358/06
    Soweit der Kläger geltend macht, die gegen ihn ergangene Ausweisungsverfügung sei nicht nur wegen Verstoßes gegen die Richtlinie 64/221/EG formell rechtswidrig, sondern auch materiell rechtswidrig, weil wegen Fehlens der Befristung Art. 8 EMRK verletzt sei, übersieht er, dass diese Vorschrift bei wie im Fall des Klägers volljährigen Kindern nur eingeschränkte Schutzwirkungen entfaltet (siehe dazu BVerwG, Urteil vom 18.11.1997 - 1 C 22/96 -, InfAuslR 1998, 161 und die Nachweise aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bei BVerfG, Beschluss vom 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03 -, DVBl. 2004, 1097); die von ihm angeführte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17.04.2003 - Yilmaz - 52853/99 -, NJW 2004, 2147) hatte dementsprechend einen Ausländer mit minderjährigen Kindern zum Gegenstand.
  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96

    Kindernachzug; Minderjährigkeit; Minderjährigenschutz; maßgebender Zeitpunkt;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2006 - 13 S 358/06
    Soweit der Kläger geltend macht, die gegen ihn ergangene Ausweisungsverfügung sei nicht nur wegen Verstoßes gegen die Richtlinie 64/221/EG formell rechtswidrig, sondern auch materiell rechtswidrig, weil wegen Fehlens der Befristung Art. 8 EMRK verletzt sei, übersieht er, dass diese Vorschrift bei wie im Fall des Klägers volljährigen Kindern nur eingeschränkte Schutzwirkungen entfaltet (siehe dazu BVerwG, Urteil vom 18.11.1997 - 1 C 22/96 -, InfAuslR 1998, 161 und die Nachweise aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bei BVerfG, Beschluss vom 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03 -, DVBl. 2004, 1097); die von ihm angeführte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17.04.2003 - Yilmaz - 52853/99 -, NJW 2004, 2147) hatte dementsprechend einen Ausländer mit minderjährigen Kindern zum Gegenstand.
  • BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2006 - 13 S 358/06
    In der Sache hat die Beschwerde keinen Erfolg, weil der Senat auch unter Berücksichtigung eines großzügigen Maßstabs (siehe dazu BVerfG, Beschlüsse vom 13.07.2005 - 1 BvR 1041/05 -, NVwZ 2005, 1418, vom 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02 -, NJW 2003, 1857, und vom 07.04.2000, - 1 BvR 81/00 -, NJW 2000, 1938) von der erforderlichen Erfolgsaussicht der unmittelbar auf Rücknahme der Ausweisung gerichteten Klage nicht ausgehen kann.
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2006 - 13 S 358/06
    In der Sache hat die Beschwerde keinen Erfolg, weil der Senat auch unter Berücksichtigung eines großzügigen Maßstabs (siehe dazu BVerfG, Beschlüsse vom 13.07.2005 - 1 BvR 1041/05 -, NVwZ 2005, 1418, vom 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02 -, NJW 2003, 1857, und vom 07.04.2000, - 1 BvR 81/00 -, NJW 2000, 1938) von der erforderlichen Erfolgsaussicht der unmittelbar auf Rücknahme der Ausweisung gerichteten Klage nicht ausgehen kann.
  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 1041/05

    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2006 - 13 S 358/06
    In der Sache hat die Beschwerde keinen Erfolg, weil der Senat auch unter Berücksichtigung eines großzügigen Maßstabs (siehe dazu BVerfG, Beschlüsse vom 13.07.2005 - 1 BvR 1041/05 -, NVwZ 2005, 1418, vom 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02 -, NJW 2003, 1857, und vom 07.04.2000, - 1 BvR 81/00 -, NJW 2000, 1938) von der erforderlichen Erfolgsaussicht der unmittelbar auf Rücknahme der Ausweisung gerichteten Klage nicht ausgehen kann.
  • EuGH, 14.12.1995 - C-312/93

    Peterbroeck, Van Campenhout & Cie / Belgischer Staat

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2006 - 13 S 358/06
    Die Überlegung des Europäischen Gerichtshofs, die materiell- und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen einer Rücknahme dürften die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (siehe EuGH, Urteil vom 14.12.1995 - Rs C-312/93 - Peter Broeck - Slg. 1995, I 4599; Urteil vom 02.02.1997 - Rs C-188/95 - Fantask - Slg. 1997, I 6783), der sich der Senat durchaus anschließen kann, begründet daher im vorliegenden Fall einen entsprechenden Rücknahmeanspruch nicht.
  • EuGH, 02.12.1997 - C-188/95

    Fantask u.a.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2006 - 13 S 358/06
    Die Überlegung des Europäischen Gerichtshofs, die materiell- und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen einer Rücknahme dürften die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (siehe EuGH, Urteil vom 14.12.1995 - Rs C-312/93 - Peter Broeck - Slg. 1995, I 4599; Urteil vom 02.02.1997 - Rs C-188/95 - Fantask - Slg. 1997, I 6783), der sich der Senat durchaus anschließen kann, begründet daher im vorliegenden Fall einen entsprechenden Rücknahmeanspruch nicht.
  • EGMR, 17.04.2003 - 52853/99

    D (A), Türken, Ausweisung, Straftäter, Besonderer Ausweisungsschutz, Unbefristete

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2006 - 13 S 358/06
    Soweit der Kläger geltend macht, die gegen ihn ergangene Ausweisungsverfügung sei nicht nur wegen Verstoßes gegen die Richtlinie 64/221/EG formell rechtswidrig, sondern auch materiell rechtswidrig, weil wegen Fehlens der Befristung Art. 8 EMRK verletzt sei, übersieht er, dass diese Vorschrift bei wie im Fall des Klägers volljährigen Kindern nur eingeschränkte Schutzwirkungen entfaltet (siehe dazu BVerwG, Urteil vom 18.11.1997 - 1 C 22/96 -, InfAuslR 1998, 161 und die Nachweise aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bei BVerfG, Beschluss vom 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03 -, DVBl. 2004, 1097); die von ihm angeführte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17.04.2003 - Yilmaz - 52853/99 -, NJW 2004, 2147) hatte dementsprechend einen Ausländer mit minderjährigen Kindern zum Gegenstand.
  • BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78

    Nachschieben von Ermessensgründen - Umwandlung einer Rechtsentscheidung in eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2006 - 13 S 358/06
    Dies hängt nämlich davon ab, ob das Verwaltungsgericht bei einer späteren Sachentscheidung (insbesondere bei Erfolg der Bescheidungsklage und Klageabweisung im Übrigen, vgl. BVerwG, Urteil vom 13.11.1981 - 1 C 69.78 -, BayVBl 1982, 312) von der Möglichkeit des § 155 Abs. 1 Satz 3 VwGO Gebrauch machen wird oder ob trotz des auch für die weitergehende Klage geltenden gleichen Streitwerts eine Kostenteilung nach Bruchteilen im Sinn von § 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO erfolgt.
  • BVerwG, 29.11.1988 - 1 C 75.86

    Ausländer - Ausbildung - Kostenerstattung - Versagung der Aufenthaltserlaubnis -

  • BVerfG, 11.11.2004 - 2 BvR 387/00

    Versagung der Prozesskostenhilfe bei teilweiser Erfolgsaussicht einer auf die

  • BVerwG, 27.11.1981 - 4 C 1.81

    Klagebefugnis - Nachlaßgrundstücke - Wasserbeschaffungsverband - Miterbe

  • VG Stuttgart, 26.01.2006 - 9 K 2997/05

    Rechtswidrige Ausweisungsverfügung eröffnet Rücknehmbarkeit im Rahmen des

  • EGMR, 17.02.2009 - 1895/05

    ARAS c. TURQUIE

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2012 - 18 E 871/11

    Maßgeblichkeit von Angaben im amtlichen Prozesskostenhilfeformular bei Vorlage

    vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15. Juli 2011 - 1 O 29/11 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. April 2006 - 13 S 358/06 -, NVwZ-RR 2006, 855; OVG NRW, Beschluss vom 19. November 1999 - 19 B 1599/98 -, juris; Nieders.
  • VGH Bayern, 11.09.2008 - 19 ZB 08.1679

    Nachträgliche zeitliche Befristung der Ausweisung - Ausnahmefall

    Die assoziationsrechtliche Privilegierung des Klägers ist als Ausfluss des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts trotz der Unanfechtbarkeit der Ausweisungsverfügung im Rahmen der Entscheidung über die Befristung angemessen zu berücksichtigen (vgl. EuGH, Urt. v. 13.01.2004 - Rs. C-453/00 - Kühne & Heitz, InfAuslR 2004, 139; VGH BW, B. v. 10.04.2006 - 13 S 358/06 -, InfAuslR 2006, 326 [327]).
  • VG Stuttgart, 05.08.2008 - 5 K 1081/06

    Zur Anwendung des Art 28 Abs 3a EGRL 38/2004 auf assoziationsberechtigte

    Nach der Rechtsprechung des EGMR hängt die Zulässigkeit der Ausweisung unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit nach Art. 8 Abs. 2 MRK von den besonderen Umständen des Einzelfalles ab (vgl. dazu im Einzelnen BVerfG, Beschl. v. 01.03.2004, NVwZ 2004, 851, VGH Bad.-Württ., InfAuslR 2006, 326).
  • VG Stuttgart, 05.08.2008 - 15 K 1081/06

    Anwendbarkeit der Beschränkungen des Art. 28 Abs. 3 lit. a Richtlinie 38/2004/EG

    Nach der Rechtsprechung des EGMR hängt die Zulässigkeit der Ausweisung unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit nach Art. 8 Abs. 2 MRK von den besonderen Umständen des Einzelfalles ab (vgl. dazu im Einzelnen BVerfG, Beschl. v. 01.03.2004, NVwZ 2004, 851, VGH Bad.-Württ, InfAuslR 2006, 326).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2021 - 19 E 643/20

    Übernahmeanspruch auf Schülerfahrkosten auch teilweise für einzelne Wochentage

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10. Mai 2013 - 16 E 222/13 -, juris, Rn. 3 ff; OVG MV, Beschluss vom 15. Juli 2011 - 1 O 29/11 -, juris, Rn. 5; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10. April 2006 - 13 S 358/06 -, NVwZ-RR 2006, 326, juris, Rn. 2; Nds. OVG, Beschluss vom 6. Juni 1997 - 4 O 6513/96 -, juris, Rn. 3; offengelassen: BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. November 2004 - 2 BvR 387/00 -, NVwZ 2005, 82, juris, Rn. 4.
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